Da der Beruf des Schönheitschirurgen in der Schweiz, Deutschland und Österreich gesetzlich nicht geschützt ist, darf jeder Facharzt Schönheitsoperationen vornehmen. Das bedeutet, als Patient sollte man sich über die Qualifikation des Schönheitschirurgen informieren. Gleiches gilt, wenn Ärzte Titel wie Ästhetischer Chirurg oder Kosmetischer Chirurg tragen. Auch solche Titel sind nicht durch das Gesetz geschützt. Die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (GÄCD) legt in ihren Richtlinien fest, welcher Arzt für welche Schönheitsoperation zuständig ist. Ein Plastischer Chirurg ist durch seine Ausbildung befähigt alle Behandlungen der Plastisch-Ästhetischen Chirurgie vorzunehmen, ein Schönheitschirurg hingegen nicht.
Die Aufgaben Plastischer Chirurgen
Ein angehender Plastischer Chirurg erhält im Laufe seiner Weiterbildung die Kompetenz, Eingriffe, die zur operativen Arbeit eines Plastisch-Ästhetischen Chirurgen gehören vorzunehmen. Nicht nur rein operative Eingriffe fallen in den Tätigkeitsbereich eines Plastischen Chirurgen; Voruntersuchgen und Diagnosestellung gehören ebenfalls dazu. Angehende Chirurgen für die Ästhetisch-Plastische Chirurgie erlernen, wie potenzielle Patienten fachgerecht beraten und informiert werden. So sind sie später in der Lage einen schönheitschirurgischen Eingriff vom Anfang bis zum Ende kompetent zu begleiten. Auch die Nachsorge nach operativen Engriffen ist ein wichtiger Baustein der langjährigen Ausbildung eines Plastischen Chirurgen. Im Rahmen seiner Arbeit als Schönheitschirurg kann sich ein Plastischer Chirurg weiter spezialisieren; etwa auf Brust- oder Nasenkorrekturen.
Weiterbildung zum Plastischen Chirurgen
Die korrekte Berufsbezeichnung, die ein Plastischer Chirurg trägt, lautet Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Um diesen Titel zu tragen, muss ein Chirurg in der Regel eine sechsjährige Weiterbildung absolvieren. Die Ausbildung teilt sich in die Basisweiterbildung auf dem Gebiet der Chirurgie und die eigentliche Facharztweiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie auf. Teilweise können medizinische Vorerfahrungen im Laufe der mehrjährigen Ausbildung angerechnet und damit die Weiterbildungszeit verkürzt werden. Innerhalb der Weiterbildung erwerben angehende Chirurgen die Fachqualifikation, die sie für ihre Tätigkeit als Schönheitschirurg benötigen. Um als Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie arbeiten zu dürfen, ist ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin nötig. Erst dieser Abschluss ebnet den Weg in die Weiterbildung, die ein Plastischer Chirurg benötigt. Die Voraussetzungen, die ein Humanmediziner erfüllen muss, um zur Prüfung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie zugelassen zu werden, sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern geregelt, also Ländersache.