Die Kosten für Schönheitsoperationen lassen sich nicht pauschal festlegen. Dennoch gibt es durchschnittliche Richtwerte, an denen sich Interessenten und Patienten orientieren können. Der Preisrahmen für Schönheitsoperationen kann auf mehrere Faktoren zurückgeführt werden. Primär bestimmen sowohl die Operationsmethode und der damit verbundene operative Aufwand als auch die medizinische Ausstattung der Schönheitsklinik den Preisrahmen einer Schönheitsoperation. Auch die Qualifikation und die Spezialisierung des behandelnden Facharztes sowie die unterschiedlichen Honorarsätze von Ärzten sind ausschlaggebend für die Kosten einer Schönheitsoperation.
Kosten Schönheitsoperationen – Brustvergrößerung Bestandteile
Wie sich die Kosten für eine Schönheitsoperation letztlich zusammen setzen, lässt sich am folgenden Beispiel für eine Brustvergrößerung gut erkennen. Bereits das Beratungsgespräch ist kostenpflichtig. Findet die Behandlung statt, so wird das Beratungsgespräch in der Gesamtkostenbilanz einer Brustvergrößerung verrechnet. Die Operation selbst stellt den größten Kostenblock dar. Dieser definiert sich aus den Kosten für den OP-Saal und das OP-Team, dem Arzthonorar, der Anästhesie und dem Material. Auch in den Fixkosten mit inbegriffen sind Klinikaufenthalt und Nachsorge.
Schönheitsoperationen wie die Brustvergrößerung werden von den Krankenkassen nicht übernommen, da sie keinen notwendigen medizinischen Eingriff darstellen. Daher sind alle Kosten für eine rein ästhetische Brustvergrößerung sowie anfallende Mehrkosten, die durch mögliche Komplikationen entstehen können, im Regelfall selbst zu tragen. Eine teilweise oder komplette Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nur in bestimmten Fällen möglich. Besteht eine medizinische Notwendigkeit, beispielsweise beim Brustaufbau nach einer Krebsbehandlung, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Brustvergrößerung.
Zur Begutachtung werden beispielsweise in Deutschland Anträge mit den erforderlichen Unterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) gesendet. Unabhängig vom eigentlichen Ausgang der Begutachtung entscheidet die jeweilige Krankenkasse selbst, ob und, falls ja, inwieweit sie die Kosten für eine Schönheitsoperation übernimmt. Je nach Art der Schönheitsoperation, sind die Chancen auf eine Kostenübernahme höher oder geringer.